Schlagwort: sprache
an froas kriang
Frais (Fraisch, v. althochd. freisa, »Gefahr, Schrecken«), Krampf, Epilepsie; daher Wurmfrais, Zahnfrais, dieFraisen: Kinderkrankheiten mit Krampferscheinungen. – Auch bezeichnet F. die Gerichtsbarkeit über Leben undTod. Daher hieß derjenige, dem die letztere zustand, Fraisherr, das Gericht aber, durch das er sie ausüben ließ, Fraisgericht. Die Bezeichnungen: fraisliche Obrigkeit, Fraisbuch, Fraispfand etc. finden in dem Gesagten ihreErklärung. Vgl. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer (4. Ausg., Leipz. 1899). https://meyers.de-academic.com/dic.nsf/meyers/45324/Frais „Gegen die Frais der Kinder wird der Fraisbrief dem Kranken 3 mal vorgelesen, dann auf die Brust
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